Die Deutungsmacht der Täter:innen nach 1945

Die fortwirkende Kriminalisierung

Viele Täter:innen des Völkermordes konnten nach 1945 ihre Karrieren fortsetzen und wurden juristisch nie belangt. Auch die antiziganistischen Sondergesetze blieben vielerorts in Kraft. So wurde in der ehemals bayerischen Pfalz noch das bayerische „Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz“ (1926) angewandt, obwohl es in Bayern selbst durch Weisung der amerikanischen Militärregierung aufgehoben worden war. Vielerorts in Rheinland-Pfalz wurde sogar der nationalsozialistische „Runderlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage” (1938) noch als gültig betrachtet. 1953 richtete Bayern die „Nachrichtensammel- und Auskunftsstelle über Landfahrer“ (Landfahrerzentrale) ein, und die „Landfahrerordnung“ trat in Kraft. Beides ermöglichte erneut eine polizeiliche Sondererfassung von Sinti und Roma. Andere
Bundesländer – darunter Rheinland-Pfalz – diskutierten die Übernahme der „Landfahrerverordnung“. Die „Landfahrerzentrale“ sammelte darüber hinaus auch Daten über die bayerischen Landesgrenzen hinaus. Erst 1970 wurden sowohl die „Landfahrerzentrale“ als auch die „Landfahrerordnung“ offiziell aufgelöst bzw. aufgehoben. Doch die polizeiliche Sondererfassung von Sinti und Roma endete damit nicht.

LHAKo 655, 196-1219, Auszug aus der Erfassung einer Sintezza mit einem nationalsozialistischen Erfassungsbogen nach 1945 (Anonymisierung durch uns).

Im Oktober 1948 wies das Landeskriminalpolizeiamt Koblenz im Zuge von Planungen zur Errichtung einer „Zentralstelle zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ an, alle Sinti und Roma zu erfassen. Die Sinti und Roma in Münstermaifeld, Überlebende des Völkermords und deren Kinder, wurden in Folge mit den Reichsführer-SS-Bögen von 1938 erfasst. Die Bögen waren eigens vom Bürgermeister von Münstermaifeld bei einem Verlag in Neustadt/Haardt bestellt worden. Als „besondere Kennzeichen“ wurden etwa – wie hier – die in Auschwitz tätowierte Häftlingsnummer erfasst.

LASp J74 5795, Aktendeckel zum
Ermittlungsverfahren gegen Hermann Arnold
Im Juli 1983 stellte der Zentralrat Deutscher
Sinti und Roma Anzeige gegen Hermann Arnold
u.a. wegen Besitz der Akten der „Rassenhygienischen
Forschungsstelle“. Die von der
Staatsanwaltschaft Landau aufgenommenen
Ermittlungen gegen Arnold wurden eingestellt.

Der Kampf gegen die Deutungsmacht der Täter:innen

Bereits ab 1945 versuchten einzelne Überlebende, sich der Deutungsmacht der Täter:innen entgegenzustellen – hatten jedoch kaum eine Chance. Jahrzehntelang konnten die Täter:innen den Völkermord leugnen und als „sicherheitspolitische Maßnahme” bagatellisieren. Erst durch die Arbeit der Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma wurde der Völkermord im Jahr 1982 von Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) anerkannt. Dies war ein wesentlicher Etappensieg. Die Bürgerrechtsbewegung forderte darüber hinaus etwa die Herausgabe von NS-Akten, insbesondere jener der „Rassenhygienischen Forschungsstelle“. Diese waren in der bayerischen „Landfahrerzentrale“ weitergenutzt und ergänzt worden und gelangten nach deren Auflösung im Jahr 1970 zumindest teilweise in den Besitz des selbsterklärten „Zigeunerexperten“ Hermann Arnold.

BArch ZSG 142/6, Fotografie des Hauses von Hermann Arnold, 1979 In ihren Versuchen, Arnold die Deutungsmacht zu entziehen, griffen einige Aktivist:innen auch zu symbolischen Protestformen, etwa indem sie im Sommer 1979 sein Haus beschmierten. Die „Aktionsgruppe deutscher Zigeuner“ bekannte sich in der TAZ öffentlich zu dieser Tat und erklärte dazu: „Arnold ist Mitglied des ‚Zigeunerrat‘ des Familienministeriums, in dem kein einziger Zigeuner sitzt. Prof. bezeichnet Zigeuner als Bastarde. In heutigen Veröffentlichungen darf er immer noch seine Sympathie für die Personen des NS-Rassenhygieneinstitutes ausdrücken, die für die Nazi-Verbrechen an Europas Zigeunern verantwortlich waren. Arnold wird von Zigeunern, die ihn und seine ‚wissenschaftlichen‘ Werke kennen, leidenschaftlich abgelehnt, da er sogar die Vernichtung der 500.000 Zigeuner im Dritten Reich entschuldigt.“

Die Auseinandersetzung mit Hermann Arnold

Prof. Dr. Hermann Arnold (1912-2005), Amtsarzt in Landau und Professor für „Sozialhygiene“ an der Universität Saarbrücken, galt jahrzehntelang zahlreichen Ministerien, kirchlichen Stellen und wissenschaftlichen Einrichtungen als angesehener „Zigeunerexperte“. In seinen Tätigkeiten diffamierte er nicht nur massiv Sinti und Roma, sondern rehabilitierte darüber hinaus auch die Täter:innen des Völkermords wie Robert Ritter und Eva Justin. Anfang der 1980er-Jahre erstattete der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma Anzeige gegen ihn. Auf lokaler Ebene versuchten Aktivist:innen der Bürgerrechtsbewegung auch örtliche Ehrungen – etwa zu seinem 85. Geburtstag – zu verhindern. Bis zu seinem Tod diffamierte Arnold die Bürgerrechtsbewegung und überzog deren Vertreter:innen sowie Unterstützer:innen aus der Mehrheitsgesellschaft mit Anzeigen. Auch versuchte er eine Erinnerung an den Völkermord zu verhindern – sowohl in Landau als auch bundesweit.

Literatur und Quellen (Auswahl)

Gress, Daniela: Nachgeholte Anerkennung. Sinti und Roma als Akteure in der bundesdeutschen Erinnerungskultur, in: Neumann-Thein, Philipp/ Schuch, Daniel & Wegewitz, Markus (Hrsg.): Organisiertes Gedächtnis. Kollektive Aktivitäten von Überlebenden der nationalsozialistischen Verbrechen. Göttingen 2022, S. 425-458.

Lotto-Kusche, Sebastian: Der Völkermord an den Sinti und Roma und die Bundesrepublik. Der lange Weg zur Anerkennung 1949-1990. Berlin 2022.

Opfermann, Ulrich: „Stets korrekt und human“. Der Umgang der westdeutschen Justiz mit dem NS-Völkermord an den Sinti und Roma. Heidelberg 2023.

Reuss, Anja: Kontinuitäten der Stigmatisierung. Sinti und Roma in der deutschen Nachkriegszeit. Berlin 2015.

LHAKo 655, 196-1219;

LHAKo 880 2641 und 8138;

LASp H13 5348 sowie LASp J74 5794-5801.