
Stadtarchiv Mainz VOA 12/1993, Auszug aus einem
Protestbrief gegen eine Verlegung der Sinti
Siedlung (1963).
Die Mehrheitsbevölkerung formulierte bei Protesten
zahlreiche antiziganistische Vorurteile. Sie behauptete
u.a., dass die eigene Wohngegend durch die Ansiedlung
von Sinti und Roma abgewertet werde. Solche
Aussagen tätigten Anwohner, Vertreter der
Gemeinden und der Stadt, Sprecher der Universität
und der Akademie der Wissenschaften und der Literatur
und sogar der rheinland-pfälzische Kultusminister
Erzwungene Randständigkeit
Mehrere Sinti, die den Völkermord überlebt hatten, kehrten 1946 nach Mainz zurück. Vor der Verfolgung hatten sie in Wohnungen im Stadtgebiet gelebt. Nun mussten sie unter schwierigsten Lebensbedingungen in selbst errichteten Baracken, Plan- oder Wohnwagen am Stadtrand leben. Sie wurden mehrmals vertrieben und schließlich 1954 u.a. auf den Hartenberg gedrängt. Die Sinti wurden abseits der restlichen Bevölkerung untergebracht und der Bereich als „Zigeunerlager“ bezeichnet. Die Stadt
versuchte einen weiteren „Zuzug“ von Sinti zu verhindern, indem sie Obdachsuchende durch Schikane vertrieb. Da die Sinti in der gesamten Bundesrepublik auf Ablehnung stießen, erweiterte sich jedoch ihre Zahl in Mainz — insbesondere, weil Angehörige der Ansässigen zuzogen.
Vernachlässigt und Verdrängt
Die Stadt plante aufgrund neuer Bebauungsvorhaben auf dem Hartenberg wiederholt eine Verlegung der Sinti-Siedlung. Die Sinti sollten isoliert von der Mehrheitsgesellschaft untergebracht werden. Die „ghettoartigen Strukturen“[Anm. 1] waren von der Stadt erwünscht. Es hieß, dass erst bei einer vollständigen Anpassung
der Sinti an die Mehrheitsgesellschaft andere Wohnmodelle wünschenswert seien. Integrative Maßnahmen zum Erreichen dieses Ziels wurden jedoch nicht beschlossen, die Beibehaltung der Sinti-Kultur gar nicht erst diskutiert. Die Sinti wurden in diese Pläne nicht einbezogen, der städtische Umgang mit ihnen zeichnete sich durch Diffamierung und Diskriminierung aus. So fielen städtische Ansprüche an die Wohnumstände der Sinti deutlich geringer aus als für die restliche Bevölkerung. Geplant wurden beispielsweise Unterkünfte in „allereinfachster und primitivster Ausführungsform“, lediglich mit dem Ziel „einigermaßen menschenwürdige Verhältnisse“[Anm. 2] zu schaffen. Pläne zur Verlegung der Sinti-Siedlung scheiterten jedoch an der Ablehnung durch die Mehrheitsbevölkerung. Auch Pläne zum Bau von Wohnungen für Sinti wurden nie verwirklicht. Als die Stadt 1966 an der Wallstraße auf dem Hartenberg Wohnhäuser für Obdachlose errichtete, wurde die angrenzende Obdachlosensiedlung aufgelöst und deren Bewohner in die Wohnungen eingewiesen. Die Interessen der Sinti wurden zurückgestellt, sieverblieben vorerst in der Barackensiedlung.
Stadtarchiv Mainz 100/1989/32, 57, Mainzer Allgemeine Zeitung vom 23.3.1963.
Die Mainzer Presse berichtete wiederholt von den katastrophalen Lebensbedingungen der Sinti. Gerade in der Anfangszeit spiegeln sich dabei antiziganistische Vorurteile, doch zunehmend scharf wird auch die ignorante Haltung der Mehrheitsbevölkerung und die Handlungslosigkeit der Stadt angeprangert.
Auswirkungen auf die Betroffenen
Die Mehrheit der Mainzer Sinti musste fast 30 Jahre lang in Baracken, Wohn- u. Planwagen, unter katastrophalen unhygienischen Bedingungen leben. Einzelne Familien erhielten feste Wohnungen, ein Großteil der Sinti konnte aber erst 1975 in die 1966 errichteten Wohnhäuser an der Wallstraße umziehen, nachdem die vorherigen Bewohner diese verlassen hatten. Die Lebensverhältnisse gestalteten sich dort weiterhin schwierig. Die Wohnungen waren meist sehr beengt und dringend renovierungsbedürftig. Statt auf Beschwerden von Sinti zu reagieren, wurden die Zustände ihnen häufig zum Vorwurf gemacht. Die Wohnanlage hatte zudem einen schlechten Ruf, und Sinti wurden schon aufgrund ihrer Adresse stigmatisiert. Die prekären Wohnbedingungen belasteten die Sinti über Jahrzehnte, stellten gesundheitliche Risiken dar, schränkten die schulischen und beruflichen Möglichkeiten ein und erschwerten ein harmonisches Zusammenleben untereinander und mit der restlichen Stadtbevölkerung.
Entwicklungen in den 1980er-Jahren
Mit Unterstützung ihrer Bürgerrechtsorganisationen wurden die Sinti 1985 erstmals systematisch in Entscheidungsprozesse einbezogen. Nachdem daraus resultierende Absprachen nicht umgesetzt worden waren, wurde die Haltung der Stadt als „Illusionstheater“[Anm. 3] und als „nicht mehr nachvollziehbar […] hinhaltend“[Anm. 4] bezeichnet. Die enttäuschten Hoffnungen wurden von den Sinti der Stadt gegenüber geäußert: „Wir sind Mainzer Bürger und wünschen uns endlich Unterstützung, unsere fortdauernde Nichtbeachtung und Diskriminierung abzubauen.“[Anm. 5]
Literatur und Quellen (Auswahl)
Delfeld, Jacques Sr. (Hrsg.): 20 Jahre für Bürgerrechte. Verband Deutscher Sinti und Roma Landesverband Rheinland-Pfalz. Landau 2005.
Finke, Dagmar: Die Geschichte der Mainzer Sinti nach 1945. Diplomarbeit (unveröffentlicht). Mainz 1989.
Widmann, Peter: An den Rändern der Städte. Sinti und Jenische in der deutschen Kommunalpolitik. Berlin 2001.
Stadtarchiv Mainz VOA 12/1993; 100/1989/32, 56-57;
100/2000/80, 400; 100/2004/15, 495; 100/2003/43, 56.
Fußnoten
Anm. 1: Stadtarchiv Mainz 100/2003 34, 46; Bd. IV., Familie K. und weitere Familien aus der Wallstraße, Mainzer Sinti an den Stadtrat am 18.11.1988. ↑ zurück
Anm. 2: Stadtarchiv Mainz 100/2004/15, 495, Aktenvermerk bzgl. Bauausschusssitzung vom 14.09.1961. ↑ zurück
Anm. 3: Stadtarchiv Mainz 100/2003 34, 46; Bd. IV., Brief von Michael Weiß (Landesverband) an Sozialdezernent Abts am 12.08.1987. ↑ zurück
Anm. 4: Stadtarchiv Mainz 100/2003 34, 46; Bd. IV., Brief von Romani Rose (Zentralrat) an Oberbürgermeister Weyel am 28.04.1989. ↑ zurück
Anm. 5: siehe Anm. 1. ↑ zurück
