Der Begriff „Wiedergutmachung“ bezeichnet staatliche Entschädigungen, auf die NS-Verfolgte in der Bundesrepublik ein Anrecht hatten. Da mit materiellen Zahlungen weder Jahre der Verfolgung, das erlittene Leid und noch weniger die Ermordung von Familienmitgliedern „wiedergutgemacht“ werden können, ist der Begriff umstritten. Der Anspruch von Sinti und Roma auf Entschädigung wurde zudem häufig nicht anerkannt und musste in langwierigen und keineswegs immer erfolgversprechenden Prozessen erstritten werden.
„Ja bei der Wiedergutmachung, da bin ich vernommen worden, fast wie bei der Gestapo. Was wollt ihr denn? Ihr habt doch gar nichts gehabt. Ich fragte: Woher kennen Sie denn unsere Wohnung? Haben wir keine Möbel gehabt, kein Geschirr, hat mein Vater keine Musikinstrumente, keine wertvollen Geigen gehabt? Die haben mich wie einen Schwindler behandelt.“
Josef Reinhardt [Anm. 1]
Statt Hilfe ein belastender Kampf
Für viele Sinti und Roma bedeuteten die Entschädigungsverfahren enorme zeitliche, materielle und emotionale Kosten bei nur geringen Erfolgsaussichten. Von den Antragstellenden wurde verlangt, ihr erlittenes Unrecht zu beweisen – eine kaum erfüllbare Forderung angesichts zerstörter Unterlagen und der schweren emotionalen Belastung, die Grausamkeiten erneut schildern zu müssen. Statt das fortdauernde Leid anzuerkennen, rückten Behörden häufig formale Fragen in den Vordergrund. Antiziganistische Argumentationen und geringe Aufklärungsbereitschaft von NS-belasteten Beamten standen Antragstellende gegenüber, die selten die Mittel für langjährige Prozesse besaßen.
Johanna M. wurde mit ihrer Familie am 9. März 1943 aus Arft (Landkreis Mayen-Koblenz) in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Ihre sieben Kinder wurden ermordet, sie selbst überlebte körperlich schwer gezeichnet. Nach 1945 kämpfte sie beharrlich um Entschädigungen und war dabei – vor allem für die geforderten Nachweise – auf die Unterstützung von ehemaligen Mitgefangenen, von Anwohnenden sowie auf juristischen Beistand angewiesen. Trotz umfangreicher
Belege zu Besitz, Berufstätigkeit vor 1933, Verfolgung und der Ermordung ihrer Kinder wurden viele ihrer Anträge zunächst abgelehnt und erst nach Klagen teilweise anerkannt.
Anm. 1: [Anmerkungstext hier eintragen] ↑ zurück
Landesamt für Finanzen – Amt für Wiedergutmachung Saarburg VA 162210, Auszüge aus dem „Wiedergutmachungs“- Antrag von Johanna M. (27.10.1957) und ihrem Antrag auf Entschädigung von „Schaden an Körper und Gesundheit“ (21.10.1957)
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen verzichten wir auf die Wiedergabe der genauen körperlichen Folgen der Verfolgung.
Keine Anerkennung des Unrechts
In der unmittelbaren Nachkriegszeit erkannte die französische Besatzungsmacht viele Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz als Verfolgte des Nationalsozialismus an. Erste Hilfen erfolgten über regionale Betreuungsstellen, doch die meisten Überlebenden waren nach Verfolgung, Enteignung und Lagerhaft mittellos und auf weitere Unterstützung angewiesen. Rückerstattungen und Entschädigungszahlungen waren daher zentral für den Wiederaufbau ihrer Lebensgrundlagen. 1953 trat das Bundesentschädigungsgesetz in Kraft, das die bisherigen Regelungen auf Länderebene ablöste. Anspruchsberechtigt war, wer z. B. aus politischen oder rassistischen Gründen verfolgt worden war. Viele Behörden und Gerichte erkannten jedoch die rassistisch motivierte Verfolgung von Sinti und Roma – und somit ihren
Entschädigungsanspruch – nicht an.
Die „Wiedergutmachungs“-Verfahren von Sinti und Roma waren geprägt von Vorurteilen und der fortwirkenden Deutungsmacht ehemaliger Täter:innen, die als Beamt:innen oder hinzugezogene „Experten“ Einfluss auf die Entscheidungen nahmen. Diesen gelang es die NS-Verfolgungsmaßnahmen als „kriminalpolizeiliche“
oder „militärpolitische“ Maßnahmen umzudeuten. Einer solchen Deutung schloss sich 1956 auch der Bundesgerichtshof (BGH) an, indem er per se eine rassistisch motivierte Verfolgung vor dem „Auschwitz-Erlass“ vom 16. Dezember 1942 verleugnete. In der Folge wurden die meisten Entschädigungsanträge abgelehnt, oder nur teilweise anerkannt. Zwar stellten sich vereinzelt Behörden und Gerichte gegen diese Rechtsprechung, doch erst 1963 erkannte der BGH an, dass rassistische Gründe auch vor dem „Auschwitz-Erlass“ „mitursächlich“ für die Verfolgung von Sinti und Roma gewesen sein könnten. Viele Sinti und Roma blieben jedoch weiterhin von einer Entschädigung ausgeschlossen. So waren z.B. Antragsfristen inzwischen abgelaufen und gesundheitliche Folgen von Verfolgung und Zwangssterilisationen wurden oftmals nicht anerkannt.
Durch den Druck von Bürgerrechtsorganisationen der Sinti und Roma wurden in den 1980er-Jahren zahlreiche Verfahren erneut aufgerollt und mit ihrer Unterstützung teilweise erfolgreich abgeschlossen – doch viele Betroffene konnten dies nicht mehr erleben. Für Sinti und Roma bedeuteten die „Wiedergutmachungs“-Verfahren häufig eine Retraumatisierung und ein jahrzehntelanges, oft vergebliches Ringen um juristische Anerkennung – ein Kampf nicht nur um finanzielle Entschädigung, sondern auch um die Anerkennung ihrer Geschichte, ihrer Würde und ihres Verlustes.
Literatur und Quellen (Auswahl)
Delfeld, Jacques Sr. (Hrsg.): 20 Jahre für Bürgerrechte. Verband Deutscher Sinti und Roma Landesverband Rheinland-Pfalz. Landau 2005.
Fings, Karola: Schuldabwehr durch Schuldumkehr. In: Mengersen, Oliver von (Hrsg.): Sinti und Roma. Eine deutsche Minderheit zwischen Diskriminierung und Emanzipation. Bonn/München 2015, S.145-164.
Rauschenberger, Joey: Wiedergutmachung. In: Fings, Karola (Hrsg.): Enzyklopädie des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma in Europa. Heidelberg 2024. URL: https://encyclopaedia-gsr.eu/lemma/wiedergutmachung-de-1-0/ (4.12.2025)
Stengel, Katharina: Tradierte Feindbilder. Die Entschädigung von Sinti und Roma in den fünfziger und sechziger Jahre. Frankfurt am Main 2003.
Landesamt für Finanzen – Amt für Wiedergutmachung Saarburg, VA 162210, VA 162211, VA 18874, VA45377 und VA 85062.
Fußnoten
(1) Josef Reinhardt, zit. nach: Verband Deutscher Sinti Landesverband
Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Katalog zur Ausstellung „Die Überlebenden
sind die Ausnahme“. Der Völkermord an Sinti und Roma.
Eine Ausstellung des Verbandes Deutscher Sinti Landesverband
Rheinland-Pfalz. Landau 1992, hier: S. 3.
Weiterführende Hinweise
Von Studierenden entwickeltes didaktisches Material zur „Wiedergutmachung“ von Sinti und Roma Rheinland-Pfalz können Sie hier entnehmen: https://www.oer-landesgeschichte-rlp.de/
Ein Projekt des Landesverband Deutscher Sinti und Roma Bayern zur „Wiedergutmachungen“ finden Sie hier: https://lernen-aus-akten.de/



